Anlagenmechaniker (m/w/d)
Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Das Berufsbild für den Beruf Anlagenmechaniker | Anlagenmechanikerin beinhaltet folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Planen und Steuern von Arbeitsabläufen
- Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse
- Prüfen und Messen
- Manuelles Spanen und Umformen
- Maschinelles Bearbeiten
- Instandhalten versorgungstechnischer Anlagen und Systeme
- Herstellen elektrischer Anschlüsse von Komponenten in versorgungstechnischen Anlagen und Systemen
- Montieren von Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen versorgungstechnischer Anlagen und Systeme
- Montieren und Demontieren von Rohrleitungen und Kanälen
- Montieren und Demontieren von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen
- Berücksichtigen nachhaltiger Energie- und Wassernutzungssysteme
- Durchführen von Dämm-, Dichtungs- und Schutzmaßnahmen
- Berücksichtigung bauphysikalischer, bauökologischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen
Zusätzlich werden folgende Kenntnisse vermittelt:
- Berufsbildung
- Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- betriebliche und technische Kommunikation
- kundenorientierte Auftragsbearbeitung
- Qualitätsmanagement.
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Der vorherige Besuch eines entsprechenden Berufsgrundbildungsjahres kann auf die Ausbildung angerechnet werden. Die Ausbildung erfolgt sowohl in unserer Werkstatt als auch vor Ort bei unseren Kunden. Im ersten Ausbildungsjahr wird die Berufbildende Schule in Wolfsburg wöchentlich an zwei Tagen besucht, ab dem zweiten Ausbildungsjahr einmal in der Woche. Zusätzlich werden Lehrgänge angeboten, um spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.
Sie verfügen über einen Sekundarabschluss I oder über einen sehr guten Hauptschulabschluss und finden die vorgenannten Tätigkeiten interessant? Dann bewerben Sie sich bei uns! Ihrer Bewerbung legen Sie bitte Ihre letzten drei Zeugnisse bei.
Bewerbungsschluss ist jeweils der 30.11. des laufenden Jahres.