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NEULAND Service Center
NEULAND Wohnungsgesellschaft mbH
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Montag bis Donnerstag von 8.00-17.00 Uhr
Freitag von 8.00-13.00 Uhr

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FAQ

Mietwohnung

  • 1. Welche Unterlagen benötige ich für einen Mietvertragsabschluss?
    • Drei aktuelle Einkommensnachweise/ Arbeitsvertrag oder eine Mietübernahmebescheinigung vom Jobcenter
    • Personalausweise mit Vor- und Rückseite
    • Vorvermietererklärung/ Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres jetzigen Vormieters (entfällt bei: Neuland-Mietern, wohnen bei Familienmitgliedern oder im Eigentum)
    • Auskunft der Schufa/ Creditreform (wird digital von der Neuland eingeholt)
  • 2. Was ändert sich für mich beim Kabelfernsehen?

    HINWEIS: Bei Rückfragen bitte an Vodafone direkt wenden unter 0800-6649109 oder www.bewohnerplus.de/kabeltv

    Wann und warum wird umgestellt?

    • Zum 01.06.2024 aufgrund einer gesetzlichen Änderung! Die Abrechnung erfolgt zukünftig über die Bewohnerinnen und Bewohner direkt und nicht mehr über die Betriebskosten – aber keine Sorge, es wird nicht direkt das TV-Signal abgestellt, es gibt eine Übergangsfrist

    Was ändert sich für Leistungsempfänger?

    • Leistungsempfänger müssen sich ebenfalls selbst versorgen. Es erfolgt keine Übernahme mehr der Kosten durch das Jobcenter

    Wird das Internet auch abgeschaltet?

    • Nein. Es wird nur das TV-Signal abgeschaltet, sollte kein Vertrag abgeschlossen werden. Der Internetanschluss ist von der Abschaltung nicht betroffen!

    Kann ich einen anderen TV-Anbieter als Vodafone wählen?

    • Ja. Sie können einen Vertrag mit anderen TV-Anbietern abschließen.

    Ich möchte Kunde bei Vodafone bleiben?

    • Kontaktieren Sie die auf dem Schreiben angegebene Nummer 0800-6649109 oder www.bewohnerplus.de/kabeltv oder lassen Sie sich vor Ort beraten.

    Ändert sich technisch etwas (nur wenn der Mieter Kunde bei Vodafone bleibt)?

    • Nein, es bleibt alles gleich. Es ändert sich nur die Art der Abrechnung.

    Es gibt Hausaushänge von Vodafone, dass Berater vorbeikommen. Hat das seine Richtigkeit?

    • Ja. Alle Berater haben eine Legitimation von der NEULAND. Lassen Sie sich diese zeigen!
  • 3. Wen rufe ich im Notfall an?

    Während unserer Öffnungszeiten stehen Ihnen die Mitarbeiter unseres NEULAND Service Centers unter der Telefon-Nummer 05361 791-0 gern zur Verfügung. Außerhalb unserer Sprechzeiten werden Sie, wenn gewünscht, an einen externen Dienstleister weitergeleitet, der sich bei Notfällen, wie z. B. einem Wasserrohrbruch, um Reparaturen kümmert. Um die Weiterleitung zu veranlassen, drücken Sie am Ende der Telefon-Ansage einfach die Ziffer „9“.

    Auch online ist eine Reparaturmeldung möglich.

  • 4. Mein Rauchwarnmelder piept. Was muss ich tun?

    Am 16. jeden Monats gibt Ihr Rauchwarnmelder zwischen 15 und 17 Uhr einen kurzen Kontrollton von sich, der wie ein „Klack“ klingt. Wahrscheinlich werden Sie dieses leise Geräusch gar nicht wahrnehmen. Jedenfalls besteht kein Grund zur Sorge – im Gegenteil: das Ertönen signalisiert lediglich, dass Ihr Melder einen erfolgreichen Selbsttest des Schallgebers durchgeführt hat. Damit ist sichergestellt, dass Sie im Ernstfall zuverlässig vor Brandgefahren gewarnt werden. Weitere Infos zur Bedienung Ihres Rauchwarnmelders finden Sie hier.

    Falls der Rauchwarnmelder am nächsten Tag noch piept, erfasst unser NEULAND Service Center unter 0 53 61.791 0 gern eine Reparatur. Außerhalb unserer Servicezeiten können Sie die Meldung auch online an uns senden. Wenn möglich, schrauben Sie den Rauchwarnmelder ab (wie einen Marmeladendeckel). 

  • 5. Kann ich meine Miete bar zahlen?

    Bei uns gibt es ausschließlich bargeldlosen Zahlungsverkehr. Entweder Sie erteilen uns ein Sepa-Lastschriftmandat (= Einzugsermächtigung) oder Sie richten bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag ein. Bitte erfragen Sie vorher bei uns Ihre persönliche Aarreal-Bankkonto-Nummer und geben bei der Überweisung Ihren vollständigen Namen und Ihre Mietvertragsnummer an.

  • 6. Kann ich meine Miete auch in der Mitte eines Monats zahlen?

    Die Abbuchung vom Konto erfolgt generell am Anfang eines Monats.

  • 7. Ich kann Zahlungen nicht pünktlich oder nicht in einer Summe zahlen. Wie verhalte ich mich?

    Sollten Sie Probleme mit Ihrer Mietzahlung oder einer Betriebskostennachzahlung haben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Kundendienstteam oder unsere Mahnabteilung. Gemeinsam werden wir eine Lösung finden. 

  • 8. Darf ich mir selbst Schlüssel für die Haus- bzw. Wohnungseingangstür nachmachen lassen?

    Sie benötigen dafür eine Genehmigung, die wir Ihnen gern erteilen. Melden Sie sich einfach über service(at)nld.de oder unter 0 53 61.791 0.

  • 9. Was muss ich tun, wenn ich eine bauliche Veränderung in meiner Wohnung wünsche?

    Häufig haben Mieter den Wunsch, in Ihrer Wohnung etwas zu verändern. Sei es die Modernisierung eines Badezimmers, die Anbringung einer Markise oder die Verlegung von Laminat. Sollten Sie nicht das passende Formular für Ihren Änderungswunsch vorfinden, können Sie auch einen formlosen schriftlichen Antrag an uns stellen.

  • 10. Mein Nachbar hält sich nicht an die Hausordnung. Was kann ich tun?

    In diesem Fall sollten Sie uns schriftlich über die Störung informieren. Bitte vergessen Sie nicht auch Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung zu notieren. Falls es Zeugen gibt, ist es hilfreich, wenn diese die beschriebenen Beeinträchtigungen ebenfalls schriftlich bestätigen. Das ist wichtig, falls es hier zu einer Abmahnung oder evtl. einer Kündigung kommt. Bei der Suche nach einer zufriedenstellenden Lösung helfen wir Ihnen gern. Bei Fragen rufen Sie einfach unser NEULAND Service Center unter der 0 53 61.791 0 an.

  • 11. Mein Nachbar führt die Hausreinigung in der vorgesehenen Zeit nicht aus.

    Sollte es nicht möglich sein, die Angelegenheit "unter Nachbarn" zu klären, wenden Sie sich bitte gleich an Ihren Hausmeister. Er wird überprüfen, ob ein Versäumnis der Hausreinigung vorliegt und falls erforderlich Ihren Nachbarn auffordern, die Reinigung nachzuholen. Gern unterbreiten wir Ihrer Hausgemeinschaft auch ein Angebot, falls Sie zukünftig die Durchführung der Hausreinigung durch eine Firma wünschen. Einen Antrag dafür finden Sie in unserem Downloadcenter.

  • 12. Ich möchte mir ein Haustier anschaffen. Was muss ich tun?

    Kleintiere wie Fische, Hamster oder Vögel sind nicht genehmigungspflichtig. Die Haltung eines Hundes müssen Sie sich dahingegen genehmigen lassen. Den Antrag können Sie mündlich oder schriftlich stellen. Rufen Sie uns einfach unter 0 53 61 . 791-0 an, schreiben Sie uns an service(at)nld.de oder nutzen Sie den Antrag aus unserer Formularsammlung.

  • 13. Wir trennen uns, was muss ich beachten?

    Wenn Sie beide Vertragspartner der NEULAND GmbH sind, also beide den Mietvertrag unterschrieben haben, muss derjenige, der aus der Wohnung auszieht, auf das Mietrecht an der Wohnung verzichten. Der in der Wohnung Verbleibende muss sich bereit erklären, alle Kosten und Pflichten, die die Wohnung betreffen, allein zu tragen. Vorlagen für diese Schreiben finden Sie in unserem Downloadcenter. Sind beide Schreiben bei uns eingegangen, muss die NEULAND der Entlassung aus dem Mietvertrag noch zustimmen. In Einzelfällen wird die Entlassung abgelehnt, wenn z. B. die Zahlung der Miete durch den verbleibenden Vertragspartner nicht mehr gewährleistet wäre.

    Sollten Sie oder Ihr Partner ausziehen, ohne auf das Mietrecht zu verzichten, bleiben Sie weiterhin beide für alle Kosten und Pflichten in Zusammenhang mit der Wohnung haftbar. Eine rückwirkende Entlassung aus dem Mietvertrag ist generell nicht möglich.

  • 14. Ich möchte einen Untermieter an-/abmelden. Wie mache ich das?

    Die Anmeldung bedarf der Zustimmung durch die NEULAND. Dafür ist der Name des Untermieters und dessen letzte Anschrift anzugeben. Eine Ablehnung durch die NEULAND ist möglich, wenn in der Person ein wichtiger Grund vorliegt oder der Wohnraum übermäßig belegt ist. Der Untermieterzuschlag beträgt derzeit 10,- Euro. Das entsprechende Formular zur An- bzw. Abmeldung finden Sie in unserem Downloadcenter.

  • 15. Ich möchte meine Wohnung kündigen, was muss ich beachten?

    Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich beim Vermieter eingehen (Datum Posteingang bei uns). Bitte beachten Sie, dass alle Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben, auch die Kündigung unterschreiben.

    Vordrucke für beide Fälle finden Sie in unserem Downloadcenter.

  • 16. Ich habe meine Wohnung gekündigt und möchte mir selbst einen Nachmieter suchen. Geht das?

    Bitte teilen Sie Ihrem potentiellen Nachmieter mit, dass er sich auf www.nld.de als Interessent registrieren soll und sich durch einen Anruf beim NEULAND Service Center 0 53 61.791 0 direkt auf der Wohnung hinterlegen lassen kann. Die Vermietung unserer Wohnungen liegt ausschließlich in den Händen unserer Kundenbetreuer und erfolgt über unsere Entscheidungskriterien.

     

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  • 17. Wann erhalte ich meine Mietkaution zurück?

    Sobald Sie die Wohnung und Schlüssel ordnungsgemäß an uns übergeben haben, veranlassen wir die Abrechnung Ihrer Kaution. Die Auszahlung kann jedoch frühestens nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen. Generell steht dem Vermieter ein Zeitraum von 3 - 6 Monaten zu, um zu prüfen, ob evtl. Gegenansprüche des Vermieters bestehen (z. B. Betriebskostennachzahlungen) für welche die Kaution haftet und mit denen ggf. eine Aufrechnung erfolgen könnte. Selbstverständlich sind wir jedoch bestrebt, die Abrechnung der Kaution so schnell wie möglich vorzunehmen. Sofern danach ein Guthaben bei uns besteht, wird der Betrag ausgezahlt. Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Sie uns bei Auszug Ihre aktuelle Bankverbindung mitteilen.

  • 18. Ein Angehöriger kommt ins Pflegeheim. Kann ich seine Wohnung sofort kündigen?

    Grundsätzlich gilt auch in diesem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Sollte es dem eigentlichen Mieter aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, die Kündigung persönlich zu unterschreiben, kann diese durch einen Bevollmächtigten oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen werden. Die Vollmacht ist nachzuweisen und der Kündigung beizufügen.

  • 19. Für welche Anliegen kann ich außerhalb der Sprechzeiten einen individuellen Termin vereinbaren?

    Termine sind möglich für Abnahmen und Endabnahmen.

  • 20. Ruhezeiten

    Nach § 8 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit der Stadt Wolfsburg sind folgende Regelungen zur Lärmverhütung gültig:

    1) Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Geräusche gestört werden. Rundfunkempfänger, Fernseh- und Tonwiedergabegeräte sowie Musikinstrumente aller Art dürfen nur in einer solchen Lautstärke benutzt werden, dass sie außerhalb der eigenen Wohnung oder außerhalb des eigenen Grundstückes nicht stören. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
    2) Ruhezeiten sind

    a) Sonn- und Feiertage ganztägig (Sonn- und Feiertagsruhe)
    b) an Werktagen die Zeiten von
    13:00 bis 15:00 Uhr (Mittagsruhe)
    19.00 bis 22.00 Uhr (Abendruhe)
    22:00 bis 07:00 Uhr (Nachtruhe).

     

    Zum Wohle all unserer Mieter haben wir entsprechende Regelungen auch in unsere Hausgemeinschaftsordnung aufgenommen. Hier ist im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Zusammenlebens für alle Mieter verbindlich festgehalten:

    Vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Das Spielen von Phono-, Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie die Inbetriebnahme von anderen Toninstrumenten und –geräten darf nicht zur Störung anderer Hausbewohner führen. Zimmerlautstärke ist deshalb einzuhalten. Zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr, von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen muss auf das Ruhebedürfnis der Hausbewohner besonders Rücksicht genommen werden.

Anmietung

  • 1. Wie melde ich mich wohnungssuchend?

    Füllen Sie unter https://www.nld.de/mietangebote/interessentenbogen unseren Interessentenbogen aus und teilen uns Ihre Wunschkriterien mit.

    Wie einfach das geht, zeigen wir Ihnen mit unserem Video unter https://www.nld.de/mietangebote! Seite etwas runterscrollen und schon gelangen Sie zum Video.

    Ein Tipp: auf unserer Homepage unter https://www.nld.de/mietangebote
    können Sie aktuelle Wohnungsangebote einsehen. Vielleicht ist hier schon etwas Interessantes für Sie dabei.

  • 2. Wie werde ich NEULAND Mieter?

    Haben Sie sich erfolgreich wohnungssuchend gemeldet? Der erste Schritt zur neuen Wohnung ist getan!

    Sobald wir ein Wohnungsangebot für Sie haben, das Ihren Wunschkriterien entspricht, informieren Sie per E-Mail.

    Ihnen gefällt das unverbindliche Angebot? Dann bestätigen Sie dies bitte über die entsprechende Funktion beim Versand des Angebots. Über die nächsten Schritte werden Sie entsprechend durch uns informiert.

    Ein Tipp: auf unserer Homepage unter https://www.nld.de/mietangebote

    können Sie aktuelle Wohnungsangebote einsehen. Vielleicht ist hier schon etwas Interessantes für Sie dabei.

    Nähere Informationen zum Ablauf finden Sie unter https://www.nld.de/service/tipps/die-erste-eigene-wohnung

  • 3. Wird meine Wohnungssuche gelöscht, wenn ich ein Angebot ablehne?

    Ihr Gesuch bleibt für 90 Tage bestehen, auch wenn Sie erhaltene Angebote ablehnen. Sie werden durch uns erinnert, bevor Ihre Suche ausläuft. Ihr Gesuch können Sie über den mitgeschickten Link verlängern.

    Sie sind nicht mehr auf Wohnungssuche? Ihr Gesuch können Sie jederzeit eingeständig über den Link in der Bestätigungsnachricht löschen.

  • 4. Kann ich meine Wunschkriterien anpassen?

    Beim Erstellen Ihrer Wohnungssuche, haben Sie von uns eine Bestätigungsnachricht erhalten. Über den darin enthaltenen Link können Sie Ihre Suche selbstständig anpassen.

    Sie haben die Nachricht bereits gelöscht? Füllen Sie unter https://www.nld.de/mietangebote/interessentenbogen einen weiteren Interessentenbogen aus. Achtung: Ihr vorheriges Gesuch wird automatisch gelöscht und Ihre bei der Vermarktung berücksichtigte Gesuchsdauer startet erneut.

  • 5. Wie erhalte ich einen Besichtigungstermin?

    Sie haben ein Angebot von uns angenommen oder eine Wohnung über eine unserer Vermarktungsplattformen angefragt? Dann wird sich Ihr Ansprechpartner innerhalb der nächsten 2-3 Werktage mit Terminvorschläge bei Ihnen melden. Unter diesen können Sie einen passenden Termin wählen.

    Sollte keiner der vorgeschlagenen Termine passen, können Sie gerne Ihren Ansprechpartner kontaktieren und Sie erhalten einen neuen Terminvorschlag.

    Wussten Sie, dass wir auch online Besichtigungen durchführen? Kontaktieren Sie hierzu Ihren Ansprechpartner oder stimmen einen Termin über unser NEULAND Service Center 0 53 61.791 0 ab.

    Sofern die angefragte Wohnung noch vermietet ist, erhalten Sie die Kontaktdaten vom aktuellen Mieter von uns. Sie können somit direkt mit dem aktuellen Mieter einen Termin abstimmen und teilen uns innerhalb der mitgeteilten Frist Ihren Eindruck mit.

    Bitte beachten Sie, dass es bei einer Vielzahl von Anfragen zu Wartezeiten bei der Vergabe von Besichtigungsterminen kommen kann.

  • 6. Meine E-Mail-Adresse hat sich geändert

    Bitte beachten Sie, dass eine Änderung Ihrer E-Mail-Adresse aus datenschutzrechtlichen Gründen bei gezielten Anfragen oder nach Angebotsannahme für eine bestimmte Wohnung nicht mehr möglich ist. Bitte füllen Sie unter https://www.nld.de/mietangebote/interessentenbogen unseren Interessentenbogen mit Ihrer neuen E-Mail-Adresse aus. Achtung: Ihr vorheriges Gesuch wird automatisch gelöscht und Ihre bei der Vermarktung berücksichtigte Gesuchsdauer startet erneut.

     

    Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter: www.nld.de/datenschutz

  • 7. Wie lange dauert es, bis ich eine Wohnung anmieten kann?

    Das kommt individuell auf die Suche und die Verfügbarkeit von Wohnungen an. Einen Zeitraum können wir daher nicht mitteilen. Bitte beachten Sie, dass für große Wohnungen eine hohe Nachfrage besteht und die Suche somit mehr Zeit in Anspruch nehmen kann. 

    In Vorbereitung können Sie bereits Ihre Unterlagen zusammenstellen. Welche Unterlagen wir benötigen, können Sie unter Frage 10 nachlesen.

  • 8. Ich habe eine Absage für eine Wohnung erhalten, warum?

    Wer den Zuschlag für die Anmietung erhält, wird anhand abgestimmter Entscheidungskriterien festgelegt. Hierbei wird stets ein 4-Augen-Prinzip eingehalten.

    Aus Gründen der Fairness, kann eine Entscheidung auch mal etwas länger dauern.

    Sie haben eine Absage von uns erhalten? Wir prüfen, ob Ihnen weitere Wohnungsangebote unterbreitet werden können.

  • 9. Sind alle Wohnungen mit einer Einbauküche oder Fußbodenbelägen ausgestattet?

    Diese Informationen können Sie dem jeweiligen Exposé entnehmen.

    Sind bei Anmietung eine Einbauküche und/oder Fußbodenbeläge für Sie ein Muss? Sprechen Sie uns gerne an. 

  • 10. Welche Unterlagen benötige ich für einen Mietvertragsabschluss?
    • Drei aktuelle Einkommensnachweise/ Arbeitsvertrag / aktuellen Rentenbescheid oder eine Mietübernahmebescheinigung vom Jobcenter
    • Personalausweise mit Vor- und Rückseite
    • Vorvermietererklärung/ Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres jetzigen Vormieters (entfällt bei: Neuland-Mietern, wohnen bei Familienmitgliedern oder im Eigentum)
    • Auskunft der Schufa/ Creditreform (wird digital von der Neuland eingeholt)
    • Optional: Wohnberechtigungsschein / Übernahmevereinbarung

  • 11. Wie kann ich Unterlagen einreichen?

    Sie erhalten von uns eine E-Mail mit einem Link für eine Selbstauskunft. Dort können Sie Ihre Unterlagen hochladen.

    So einfach geht´s: Fotografieren Sie mit Ihrem Handy das Dokument. Klicken Sie auf „Dokument hochladen“ und wählen die Fotos aus Ihrer Galerie aus.

    Auch PDF-Dokumente können direkt vom Handy aus hochgeladen werden.

    Die Selbstauskunft ist vollständig ausgefüllt und alle Unterlagen sind hochgeladen? Sie können diese nun „absenden“ und erhalten direkt eine Bestätigungsmail.

  • 12. Ich möchte Gegenstände vom Vormieter übernehmen. Geht das?

    Unsere Übernahmevereinbarung ermöglicht es Ihnen, eine Einigung mit dem Vormieter zu treffen. Eine Übernahmeerklärung ist jedoch nur bei direkter Anschlussvermietung möglich. Welche Gegenstände Sie übernehmen möchten, besprechen Sie bitte direkt mit dem Vormieter.

    Das entsprechende Formular finden Sie in unserem Downloadcenter unter https://www.nld.de/service/downloadcenter.

    Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich unsere eigene Übernahmevereinbarung akzeptieren.

  • 13. Muss ich Gegenstände vom Vormieter übernehmen, um die Wohnung zu bekommen?

    Nein, eine Einigung mit dem Vormieter erfolgt auf freiwilliger Basis und ist kein Entscheidungskriterium.

  • 14. Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

    Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt den Bezug in öffentlich geförderte Wohnungen.
    Dies sind Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln, zum Beispiel durch das Land Niedersachsen, gefördert werden. Öffentlich geförderte Wohnungen dürfen nur an Wohnungssuchende vermietet werden, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Der WBS ist an eine maximale Wohnungsgröße gebunden. Diese darf nicht um mehr als 10 Prozent überschritten werden. Vor Mietvertragsabschluss muss der WBS im Original bei der NEULAND eingereicht werden.

    Hier finden Sie weitere Infos.

Azubi

  • 1. Welche Vorteile hat eine Ausbildung bei der NEULAND gegenüber anderen Arbeitgebern?

    Wir als NEULAND wurden nicht nur als familienfreundliches Unternehmen und Top-Unternehmen im Mittelstand ausgezeichnet, wir engagieren uns auch in zahlreichen Projekten, etwa bei „Zukunft bilden“, „Brücken bauen“ oder „Werk-Stadt-Schloss“. Um dir einen angenehmen Start in die Ausbildung zu ermöglichen, schulen wir dich in den MS Office Anwendungen und führen ein Business-Knigge-Seminar durch. Du hast außerdem die Möglichkeit, unsere Angebote des Gesundheitsmanagements in Anspruch zu nehmen.

  • 2. Welche Voraussetzungen werden von mir erwartet?

    Die schulischen Voraussetzungen kannst du den jeweiligen Ausbildungsberufen entnehmen. Ansonsten solltest du als Azubi wissbegierig, sozial engagiert und motiviert sein.

  • 3. Wann bewerbe ich mich am besten?

    Unsere Bewerberfristen sind beim jeweiligen Ausbildungsberuf entsprechend angegeben. In der Regel endet die Frist Ende November im Jahr vor Ausbildungsbeginn, außer, die Fristen werden nochmals verlängert. Wann genau man sich in dem Zeitraum bewirbt, spielt keine Rolle, denn zunächst werden alle Bewerbungen gesammelt und erst nach Ende der Frist gesichtet.

  • 4. Wie bewerbe ich mich?

    Eine Bewerbung ist auf drei unterschiedlichen Wegen möglich:

    1. Über das Bewerbungsformular auf unserer Homepage.
    2. Per Mail an karriere(at)nld.de (als PDF-Dokument).
    3. Schriftlich per Post.
  • 5. Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?

    Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen prüfen wir diese zunächst auf Vollständigkeit. Außerdem prüfen wir, ob die verlangten Qualifikationen (z.B. Berufsfachschule Wirtschaft) vorhanden sind. Sollte etwas fehlen, dann melden wir uns nochmal bei dir. Sofern die Unterlagen vollständig und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhältst du einen Zwischenbescheid.

  • 6. Was verdiene ich als Azubi?

    Unsere Auszubildenden werden nach unserem Tarifvertrag bezahlt. Im ersten Lehrjahr verdienen alle Azubis 1.070,- € brutto, im zweiten Lehrjahr 1.180,- € brutto und im letzten Lehrjahr 1.290,- € brutto.

     

     

  • 7. Auf welche Berufsschule gehe ich?

    Das ist abhängig von dem Ausbildungsberuf. Als Azubi zum/zur Immobilienkaufmann*frau gehst du blockweise in Bochum zur Schule. Als Azubi zum/zur Gärtner*in besuchst du die Berufsschule in Braunschweig. In allen übrigen Ausbildungsberufen besuchst du die Berufsschulen im Umkreis (Wolfsburg & Gifhorn).

  • 8. Muss ich meine Schulbücher selber bezahlen?

    Nein, die Schulbücher werden von der NEULAND bezahlt.

  • 9. Wie viele Tage Urlaub habe ich?

    Du hast pro Kalenderjahr 30 Tage Urlaub und bei besonderen familiären Anlässen die Möglichkeit, Sonderurlaub in Anspruch zu nehmen.

  • 10. Wie viele Azubis gibt es bei der NEULAND?

    Bei der NEULAND sind durchschnittlich immer 30 Azubis beschäftigt.

  • 11. Werde ich nach der Ausbildung übernommen bzw. welche Zukunftschancen habe ich?

    Wenn du deinen Verpflichtungen als Auszubildende*r nachkommst und deine Ausbildung gut abschließt, bieten wir in der Regel die Möglichkeit an, im Anschluss an die Ausbildung ein Jahr lang weiter bei uns beschäftigt zu sein.

Gewerbe

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    Mit „Meine NEULAND“ holen Sie sich unser Online-Kundencenter zu sich nach Hause – inklusive Chatbot „LISAH“, ganz unkompliziert und digital. Ihnen steht sofort eine stetig wachsende Service-Welt zur Verfügung, die Ihnen alles rund um das Thema Wohnen bei uns erleichtert. Nur für Sie, unsere*n Mieter*in!

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