Haftpflichtversicherung
Wer ist versichert?
In einer Privathaftpflichtversicherung ist nicht nur der Ehepartner kostenlos mitversichert, sondern alle im gleichen Haushalt lebenden Kinder - allerdings nur bis zur Beendigung ihrer Ausbildung.
Unser Tipp für zusammenlebende Paare
Prüfen Sie, ob Sie als Ehepartner oder zusammenlebendes Paar nicht unwissentlich doppelt zahlen! Wenn Sie zwei Verträge haben, kann der jüngere der beiden Verträge ohne Wahrung einer Frist sofort gekündigt werden. Bei unverheirateten Paaren müssen Partner namentlich in den verbleibenden Vertrag aufgenommen werden. Geprüft werden sollte auch, ob nicht eine Single-Police abgeschlossen wurde, in der Partner und Kinder nicht mitversichert werden können.
Was wird dem Anspruchsteller ersetzt?
Gezahlt werden muss jede Summe, die zum gleichwertigen Ersatz, beziehungsweise der Reparatur beschädigter Sachen nötig ist. Erleiden Geschädigte einen bleibenden Gesundheitsschaden, sind eventuell Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder gar eine lebenslange Rente auszugleichen.
Welche Zusatzleistungen erbringt eine private Haftpflichtversicherung?
Zuerst prüft der Versicherer den Haftpflichtanspruch. Danach leistet er Schadenersatz in berechtigtem Umfang oder wehrt unberechtigte oder überhöhte Ansprüche ab. Im Notfall wird der Versicherer auch das Prozess-Risiko tragen.
Was muss unbedingt beachtet werden?
Der Versicherte ist dazu verpflichtet, den Schaden unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen, eine wahrheitsgemäße Schilderung des Schadenereignisses abzugeben und die Entscheidung hinsichtlich der Haftungsfrage dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.