Geöffnetes Portemonnaie mit Blick auf Geldscheine und Münzen

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Wohngeld

Finanzielle Unterstützung

  1. Was ist Wohngeld?
    Wohngeld ist ein Mietzuschuss für Mieter.
     
  2. Wer kann Wohngeld beantragen?
    Mieter, deren Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, ohne Anspruch auf Grundsicherung und ohne erhebliches Vermögen (60.000 € bzw. zzgl. 30.000 € für jedes weitere Haushaltsmitglied).

  3. Wie hoch ist das Wohngeld?
    Die Höhe des Wohngeldes hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete ab. Die Berechnung erfolgt anhand von Mietstufen, in die Gemeinden und Kreise anhand der durchschnittlichen Miethöhe vor Ort eingeteilt werden.

    Ob grundsätzlich ein Wohngeldanspruch vorliegt kann über einen Online-Rechner abgeprüft werden.
     
  4. Wem wird das Wohngeld ausgezahlt?
    In der Regel an den Mieter im Voraus; mit schriftlicher Einwilligung der wohngeldberechtigten Person auch direkt an den Vermieter.

  5. Wo kann Wohngeld beantragt werden?
    Bei den Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen (auf der Webseite der zuständigen Behörde stehen auch entsprechende Antragsformulare bereit). Für Wolfsburg finden Sie die Kontaktinformationen hier: https://www.wolfsburg.de/newsroom/2015/01/25/13/46/wohngeld
     
  6. Wie erfolgt die Antragstellung?
    Um einen Mietzuschuss zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Wohngeldstelle einreichen. Die Zuständigkeit für den Wohngeldantrag richtet sich immer nach der Wohnadresse für die ein Mietzuschuss beantragt wird. Im Zweifel sollten Sie immer vorab telefonisch bei der Wohngeldstelle nachfragen, ob diese für Sie zuständig ist. So sparen Sie sich unnötige Wege und Wartezeiten.

    Nicht richtig ausgefüllte Anträge und fehlende Nachweise können dazu führen, dass Sie Ihr Wohngeld erst verspätet ausgezahlt bekommen. Um solche Nachteile zu vermeiden, finden Sie hier Tipps und Tricks (https://www.wohngeldstelle24.de/wohngeld-wolfsburg/) rund um den Antrag auf Mietzuschuss.